
Risikoabschätzung bei Legionellen in Trinkwasseranlagen nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes erkranken jedes Jahr bis zu 32.000 Personen in Deutschland an Legionellose, einer durch Legionellen hervorgerufene Lungenentzündung, wobei 15% der Fälle tödlich verlaufen. Hinzu kommt die 10- bis 100- fache Anzahl an Erkankungen am Pontiac-Fieer, das zwar einen milderen Krankheitsverlauf hat, aber ebenfalls durch Legionellen verursacht wird.
Wenn sich Mikroorganismen stark vermehren, dann ist meist ein technischer Mangel oder falsches Betreiber- bzw. Nutzerverhalten gegeben. Insbesondere die Trinkwasserbeschaffenheit, biologisch verfügbare Nährstoffe, Stagnation, Werkstoffe/Materialien und deren Oberflächenstruktur können das Wachstm und die Zahl der Mikroorganismen wesentich beeinflussen. Zu lange Stagnation und ungünstge Strömungsgeschwindigkeiten des Trinkwassers können zudem das Wachstum von Biofilmen begünstigen.
Eine Risikoabschätzung bei Legionellen in Trinkwasseranlagen nach § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet die Bewertung potenzieller Gefahren durch das Bakterium Legionella pneumophila in Trinkwassersystemen. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die Anlagenstruktur, die Nutzung, die Wassertemperaturen und andere relevante Parameter berücksichtigt, um das Risiko einer Legionellenkontamination zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen.
Beispielhafte Maßnahmen zur Bekämpfung von Legionellen in Trinkwasseranlagen können sein:
- Regelmäßige Überprüfung und Wartung der Anlagen
- Einstellung und Überwachung der Wassertemperaturen
- Regelmäßiges spülen von Leitungen und Speichern
- Einsatz Desinfektionsmitteln
- Unterweisung der Bewohner zur Legionellenprävention
- Dokumentation und Protokollierung aller Maßnahmen
- Gegebenenfalls Sanierung oder Modernisierung der Anlagen
Es ist wichtig, dass diese Maßnahmen regelmäßig und konsequent durchgeführt werden, um das Risiko einer Legionellenkontamination zu minimieren.
Ablauf einer Risikoabschätzung bei Legionellenbefall im Trinkwasser nach der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
In der Risikoabschätzung in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Gefährdungen der menschlichen Gesundheit durch die mit Legionellen betroffene Trinkwasseranlage zu erfassen und systemisch zu ermitteln sowie zu bewerten.
Wird in einer Trinkwasser-Installation der technische Maßnahmewert für den Parameter Legionellen (Legionella spec.) mit 100 KBE/100 ml in einer Trinkwasseruntersuchung erreicht oder überschritten, so muss eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1, Punkt 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfolgen.
Die Risikoabschätzung mit Bezug auf Legionellen läuft wie folgt ab:
Bestandsunterlagen sichten
Ortsbesichtigung durchfüren
Ortsbesichtigung dokumentieren
Planerische, bau- und betriebstechnische Mengel feststellen
Gefährundung einschätzen
Risiko bewerten
Abhilfmaßnahme identifizieren
Handlungsempfehlung und zeitliche Priorisierung
Erstellung des schriftlichen Gutachtens
Die Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) erfolgt nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes durch einen qualifizierten Sachverständigen in Form eines schriftlichen Gutachtens.
Die Risikoabschätzung ist unabhängig von eigenen Interessen durchzuführen. Aus diesem Grund muss Befangenheit vermieden werden. Unabhängigkeit ist dann gegeben, wenn die bewertende Person nicht an der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt war (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen), und auch keine sonstigen Interessen hegt.
Neben der Erstellung einer Rosikoabschätzung sind weitergehende Untersuchungen zur Klärung und Eingrenzung der Ursachen für den Legionellen-Befall nach Arbeitsblatt DVGW W551 durchzuführen.


Legionellen (Legionella spec.)
Legionellen sind im Wasser vorkommende stäbchenförmige Bakterien und zählen zu den Auslösern von umweltbedingten Infektionen bei Menschen. Es sind mehr als 48 Arten und 70 Serogruppen bekannt. Die für die Erkrankung des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila. Ihr bevorzugter Lebensraum ist das erwärmte, stagnierende Wasser, z.B. in Leitungen und Trinkwassererwärmern. Unter diesen Bedingungen können sie sich auf ein unzulässiges Maß (Überschreitng des technischen Maßnahmenwertes) vermehren. Eine nennenswerte Vermehrug von Legionellen tritt üblicherweise nur bei Wassertemperaturen zwischen 25°C und 55°C auf. Deshalb werden nur Warmwasserproben auf Legionellen hin untersucht. Im Kaltwasser wird bei Temperaturen von >25°C und einer entsprchenden Veranlassung eine Legionellenuntersuchung in Betracht bezogen. Legionellen gelangen meist über die öffentliche Trinkwasserversorgung in die Trinkwasser-Installation eines Gebäudes, jdoch in sehr niedriger Konzentration. Bei den im ankommenden Trinkwasser üblichen Temperaturen (5 bis 10°C) ist die Wahrscheinlichkeit, eine nennenswerte Anzahl an koloniebildenden Einheiten zu finden, sehr gering.
Legionellen können besonders durch Aerosolerzeugende Einrichtungen für den Menschen gefährlich weren.
Bei Aerosole handelt es sich um flüssige oder feste Schwebeteilchen in einem Gas. Aufgrund ihrer Größe können Aerosole die Atemweg-Fitersysteme des Menschen ungehinert passieren. Über die Bronchien dringen sie je nach Größe bis in die Lngenbläschen ein. Die Infektion mit Legionellen erfolgt über das Einatmen von fein zerstäubten Wasseraerosloe sowie durch Aspiration (Einringen eines Fremdkörpers in die Atemwege durch Verschlucke) von Legionellen belastetem Wasser.
Aerosolerzeugende Anlagen in der Trinkwasser-Installation sind z.B. Duschen und Armaturen mit Brausefunktion.

